
kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung
kurz & klar
Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Die Veranstaltungsreihe „kurz & klar“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) steht unter dem Motto „Leben mit einem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken“. Gemeinsam mit Elternvereinen und anderen Organisationen der Selbsthilfe vor Ort möchte der bvkm Eltern von Kindern mit Behinderung über ihre Rechte informieren und sie dadurch ermutigen, Ihnen zustehende Leistungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen, den Sozialämtern und anderen Behörden einzufordern.
PROGRAMM
18:00 Uhr – Ankommen vor Ort
18:10 Uhr – Begrüßung und Vorstellung
18:30 Uhr – Online-Vortrag: Die Leistungen der Pflegeversicherung Referentin: Katja Kruse
19:15 Uhr – Pause und Fragen-Sammeln
19:30 Uhr – Fragerunde und Austausch
ZIELGRUPPE
Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.
Wo?
Teilhabezentrum Mitte, Magdeburgerstraße 33, Halle (Saale)
Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos.

