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Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor Kürzungen bei der Eingliederungshilfe. Sie halten fest: Das Recht auf Teilhabe und die Verwirklichung von Menschenrechten dürfen nicht beschnitten werden. Auf ihrer Konferenz am 25. und 26. November in Berlin haben die Fachverbände das Positionspapier „Recht auf Teilhabe sicherstellen“ verabschiedet. Hiermit machen die Fachverbände deutlich, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist und keine Sparmasse sein darf.
Eingliederungshilfe unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen weiterentwickeln
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung halten die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführte personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für essentiell und richtungsweisend. Einen Rückschritt hinter diese Errungenschaften darf es nicht geben.
Mit großer Sorge blicken die Fachverbände für Menschen mit Behinderung deshalb auf aktuelle Vorschläge der Länder und kommunalen Träger zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.1 Das Recht von Menschen mit Behinderung auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft darf den Einsparungsbemühungen der Kostenträger nicht zum Opfer fallen. Auch bei bestehendem Kostendruck sind soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und eine soziale Infrastruktur unabdingbar.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bekräftigen deshalb noch einmal ihre Positionen zu folgenden wesentlichen Punkten:
Positionspapiere zum BTHG
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung verweisen zur näheren Erläuterung ihrer Positionen auf ihre beiden ausführlichen, aktuellen Positionspapiere zum BTHG:
Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe
Laut Ergebnis der Finanzkommission sind die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe von 18,1 Mrd. € (2018) auf 25,4 Mrd. € (2023) gestiegen. Allerdings sind nur 7,6 Prozentpunkte auf gesetzliche Änderungen wie das BTHG zurückzuführen. Der Großteil entfällt auf inflationsbedingte Preissteigerungen sowie den Personalaufwuchs bei den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese haben ihr Personal massiv um 218 % im Zeitraum von 2016 und 2023 ausgebaut. Die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe sind deshalb differenziert und preisbereinigt zu betrachten.
Fachverbände für Menschen mit Behinderung
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe sehen die Fachverbände in der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort verändernden Gesellschaft.

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